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BDSM Geschichten / Story's

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Sklaven-Vertrag

Zwischen Master Anthony @Black Euro Master (Anthony) (im folgenden „Meister“ genannt) und dem Sklaven Bastian @bottom (Bastian) (im folgenden „sklave“ genannt)

Wird am 1.2.2022 folgender Sklaven-Vertrag abgeschlossen:

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann vom sklaven nur bei außergewöhnlichen Umständen mit Einverständnis vom Meister gelöst werden.

Der Meister verpflichtet sich zur Obhutnahme des sklaven. Der sklave geht in das Eigentum des Meisters über, der in allen Lebensbereichen des sklaven Einfluss nehmen kann.

Detaillierter, ausformulierter Vertrag, Anlage A

Die Sklaven-Regeln sind als Anlage B diesem Sklaven-Vertrag beigefügt.

Das finanzielle Verhältnis zwischen dem Meister und dem sklaven ist in Anlage C ebenfalls in einem Zusatzvertrag geregelt.

Zur Kontrolle sind vom sklaven alle Daten offen zu legen, Anlage D

Die Anlagen sind diesem Vertrag angehängt.

 

Lagos State, den 01.02.2022                Wien, den 01.02.2022

 

Unterschrift Meister                              Unterschrift sklave

 

Anlagen A-D

 

A n l a g e A

 

§1 Übergang in das Sklavenverhältnis

Der sklave gibt dem Meister die Einwilligung zur uneingeschränkten Freiheitsberaubung, körperlichen Züchtigung, Kontrolle über alle Lebensbereiche, mit Ausnahme der Berufstätigkeit, des sklaven. D. h.  absolute Befehlsgewalt und Bestimmung der weiteren Lebensumstände des sklaven.

Der sklave sieht den einzigen weiteren Sinn ihres Lebens darin, alleine dem Wohl und den Wünschen seines Meisters zu dienen, ihm bedingungslos zu gehorchen und alle Befehle und Aufträge vom Meister, zu dessen vollster Zufriedenheit widerspruchslos und sofort zu erledigen.

Für die Dauer des Vertrages verliert der sklave jedes Recht auf freie Entscheidungen und Bestimmungen. Im Zweifel ist immer alleine der Wille des Meisters für den sklaven von Bedeutung.

 

§2 Haltung und Gebrauch des sklaven

Der sklave ist beliebig durch den Meister zu gebrauchen, zu nutzen und abzurichten. Er hat sich den Wünschen des Meisters anzupassen und nach den Vorstellungen des Meisters erziehen zu lassen.

Besonders Augenmerk legt der Meister dabei darauf, dass dem sklaven die Säfte vom Meister heilig sind.

Der Meister wird jedoch immer die Gesundheit des sklaven in Betracht ziehen und bleibende Verletzungen oder Schäden grundsätzlich vermeiden. Der Meister wird immer über die Gesundheit des sklaven wachen und ggf. sofort entsprechende Maßnahmen ergreifen. Der sklave hat den Meister bei den ersten Anzeichen einer Erkrankung unverzüglich zu informieren.

Alleine der Meister bestimmt über die Kleidung und das Outfit des sklaven bei Diensten. Dies gilt auch für Haarlänge und Frisur sowie ev. Körperbehaarung (Rasur usw.), berufliche Besonderheiten werden berücksichtigt. Der sklave muss im Beisein vom Meister immer nackt sein, um jederzeit den sexuellen Bedürfnissen vom Meister dienlich zu sein. Nur auf Anweisung vom Meister trägt die sklave Kleidung in seiner Anwesenheit.

Die sklave hat alle Handlungen vom Meister widerstandslos zu ertragen. Jede Anweisung und jeder Befehl vom Meister hat vom sklaven umgehend und ohne Widerspruch ausgeführt zu werden.

Der sklave dient dem Meister uneingeschränkt als Sklave und zur Befriedigung seiner Wünsche. Aufgrund der Entfernung gehören da auch alle Arten von Onlinediensten, Vorführung und Erniedrigung dazu. Der Meister achtet aber stets darauf, dass die vorher vereinbarten Regeln zwischen dem Meister und seinem sklaven nicht verletzt werden.

Wird die sklave durch andere Männer genutzt ist dies erlaubt und erwünscht, allerdings ist der Meister umgehend zu informieren (Termin und Chatverlauf ist dem Meister auf Wusch zugänglich zu machen). Natürlich kann der Meister auch solche Treffen verbieten.

Über die sexuelle Befriedigung des sklaven entscheidet ausschließlich der Meister, anfangs aufgrund der Entfernung ist es dem sklaven erlaubt sich selbst zu befriedigen später ist es dem sklaven grundsätzlich unter Androhung von Strafe untersagt ohne Erlaubnis oder Befehl vom Meister selbst an sich Hand anzulegen und sich sexuell zu befriedigen. Der Meister hat das Recht, dem sklaven jederzeit einen Keuschheitsgürtel anzulegen, um dem sklaven eine Selbstbefriedigung unmöglich zu machen.

Die sklave hat sich für jede erfolgte Action beim Meister zu bedanken Jede Verfehlung, Widerspruch, Ungehorsam, Widerstand oder Aufsässigkeit ist vom Meister zu ahnden.

Die Schlüssel aller Schlösser, die zum Gebrauch des sklaven benötigt werden befinden sich in der Kontrolle des Meisters.

Der sklave muss sich auch für Foto- und/oder Filmaufnahmen zur Verfügung stellen. Der Meister entscheidet ausschließlich über die weitere Verwendung dieses Materials, der sklave hat darüber keine Verfügungsgewalt. Und tritt alle Bildrechte an seinen Meister ab.

Regelmäßig muss der sklave dem Meister Rede und Antwort stehen und sich per Cam zeigen, um sich mustern zu lassen. Der sklave hat dabei keinen Anspruch darauf den Meister zu sehen, dies entscheidet alleine der Meister.

 

§3 Soziale Kontakte, Absicherung, Gelderwerb des sklaven

Der sklave hat, private und berufliche Sphäre strikt zu trennen. Ein Zusatzvertrag (Anlage C) regelt das finanzielle Verhältnis zwischen dem Meister und dem sklaven. Dieser Zusatzvertrag kann geändert werden, wenn das Abhängigkeitsverhältnis des sklaven vom Meister verstärkt werden soll. Dies geschieht in Absprache und beiderseitigem Einverständnis.

Durch die externe Berufstätigkeit ist der sklave kranken- und sozialversichert. Sie dient auch dazu, dass der sklave dem Meister finanziell nicht zur Last fällt. Der Vertrag ist so angelegt, dass der sklave sein Sklavendasein mit allen damit verbundenen Kosten selbst trägt. Der sklave wird alles nötige unternehmen den Meister bei sich zu integrieren, ihn finanziell zu unterstützen, helfen bei der Einbürgerung (Heirat) und bei event. Arbeitsplatzsuche.

Private Kontakte und Verabredungen mit Arbeitskollegen und anderen Personen sind vom Meister genehmigungspflichtig, Ausnahme Mutter des sklaven.

Nach Dienstschluss hat sich der sklave auf Wunsch des Meisters sofort in seine Obhut bzw. nach Hause zu begeben und die für diese Zeit aufgetragene Arbeiten unverzüglich zu erledigen.

Für das Haus des sklave hat dieser Sorge zu tragen, dass der Meister hier jederzeit Zugang bekommen und sich wohl fühlen kann.

 

§4 Geltungsdauer des Sklavenvertrages

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

Der Sklaven-Vertrag kann während seiner Laufzeit vom sklaven grundsätzlich nicht gelöst werden, außer es liegen schwerwiegende Umstände vor.

Der Meister kann den Sklaven-Vertrag jederzeit zum Ende eines Quartals lösen.

Der Zusatzvertrag (Anlage C) ist in jedem Fall für beide Parteien bindend und einzuhalten.

Es handelt sich nicht um einen 24/7 sondern um einen 24/6 Sklaven-Vertrag, d. h. an einem Tag der Woche ist der Sklave frei und steht nicht in der Abhängigkeit seines Meisters.

 

§5 Zusätzliche Anmerkungen zum Sklaven-Vertrag

Ziel des Sklaven-Vertrages ist die Versklavung des sklaven.

Der sklave kann eine dauernde Verschärfung des Sklavenvertrages bzw. der Sklavenhaltung durch den Meister bis zum Verzicht sämtlicher Grenzen und Einschränkungen wie z.B. Berücksichtigung von Schmerzgrenzen oder Tabus erbitten.

Der sklave kann die absolute finanzielle Abhängigkeit des sklaven durch den Meister erbitten, diese wird dann mit entsprechender Generalvollmacht umgesetzt.

Sollte der Meister die hier angeführten Bitten des sklaven akzeptieren, ist dies für den sklaven unumkehrbar und wird schriftlich mit Unterschrift vom Meister und sklaven dem Sklaven-Vertrag beigefügt und wird somit Bestandteil des Sklaven-Vertrages.

Der sklave hat alle Punkte des Sklaven-Vertrages verstanden und ist sich der Tragweite und Auswirkungen seiner Entscheidung in ein Sklavenverhältnis überzugehen voll bewusst und tut dies freien Willens. Der sklave wurde in keiner Weise zur Unterschrift des Sklaven-Vertrages gezwungen, weder vom Meister, noch von Dritten. Der sklave ist im Besitz seiner vollen geistigen Fähigkeiten. Große Teile dieses Vertrages wurden vom sklaven selbst verfasst.

 

Lagos State, den 01.02.2022               Wien, den 01.02.2022

 

Unterschrift Meister                                       Unterschrift sklave



A n l a g e B         Regeln des sklaven


Die Stellung von meinem Meister!

Ich diene und gehorche meinem Meister!

Ich ehre meinen Meister als Person, seine Gedanken und Wünsche und den Körper meines Meisters!

Mein alleiniges Ziel ist es, meinem Meister ein guter sklave zu sein.

Ich vertraue meinem Meister! Er weiß, was für mich am besten ist. Er entscheidet für und über mich und wacht über mein Wohlergehen.

Ich weiß, dass mein Meister mich zu schätzen weiß.

 

Meine Stellung als sklave

Ich verstehe, dass mein Meister stets um meine Sicherheit besorgt ist und danke ihm dafür. Mein Meister kennt die Grenzen seines sklaven und weiß, was mir schwerfällt.

Ich weiß, dass mein Meister mich mag und dass unser Miteinander auf einem Höchstmaß an gegenseitigem Vertrauen basiert.

Ich freue mich, wenn mein Meister mich für sein physisches und psychisches Wohlergehen benutzt und nicht vergisst, wer wem zu dienen hat.

 

Meine Grundeinstellung

Wenn mein Meister mich abrichtet, dann ist das für mich eine Form der Zuwendung. Ich freue mich von ganzem Herzen über jede Zuwendung vom Meister. Dankbarkeit und Glück sind die vorherrschenden Voraussetzungen für meine Entwicklung als sklave.

Wann immer ich Zeit habe, bin ich in Gedanken gerne bei meinem Meister.

 

Alltagsleben

Es tut mir gut, wenn mein Meister auch in mein Alltagsleben eingreift, weil ich dann das Gefühl habe, sein sklave zu sein. Deshalb will ich seinen Verhaltensregeln auch im Alltag Folge leisten.

Mein Verhalten in Gesellschaft ist so, dass es weder meinen Meister, noch mich als sklave bloßstellt. Trotzdem bemühe ich mich auch in Gesellschaft, meinem Meister stets zu signalisieren, dass ich sein bin.

Ich freue mich, wenn mein Meister mir Regeln auferlegt.

 

Sexualität

Ich verstehe, dass ein Orgasmus, gleich auf welche Art, ein Geschenk meines Meisters ist.

Ich bin in der Lage und bereit, meine Sexualität ausschließlich auf meinen Meister auszurichten. Wenn mein Meister durch mich befriedigt wird, freue ich mich über dieses Kompliment.

 

Körper

Mein Körper ist das wichtigste Geschenk, das ich meinem Meister machen kann. Ich übergebe ihm meinen Körper als sein Eigentum.

Der Meister hat das Recht meinen Körper als sein Eigentum zu kennzeichnen (z. B. ein Tatoo, …)

Ich weiß, dass mein Körper schwach ist und mir mein Meister immer wieder meine Grenzen zeigen wird.

Kurzzeitige Zeichen meines Sklaventums, wie z. B. Striemen, trage ich mit Stolz und danke meinem Meister für diese Auszeichnung meines Körpers.

 

Sprache

Ich werde meinen Meister grundsätzlich und immer mit Respekt anreden, um meine Demut zu beweisen.

 

Erniedrigung

Ich werde mich von meinem Meister nach seinen Wünschen und in dem von ihm gewählten Ausmaß vorführen und demütigen lassen.

Ich freue mich, wenn mir mein Meister in irgendeiner Form Aufmerksamkeit schenkt.

Ich lasse mich von meinem Meister nach Wunsch fesseln und liefere mich ihm gerne hilflos aus.

 

Weitere konkrete Verhaltensregeln

Ich werde, auch wenn es unangenehm werden könnte, immer offen sein und meinen Meister nicht anlügen. Ich weiß, dass mein Meister diese Offenheit zu schätzen weiß.

Ich weiß mein Meister kann mir jederzeit weitere Regeln auferlegen.


                                                                  Wien, den 01.02.2022     

 

                                                                 Unterschrift des sklaven



A n l a g e C         Zusatzvertrag

 

§1 Allgemeine Bestimmungen

Die finanzielle Selbstbestimmung von Meister und sklave bleiben unberührt, wenn es sich um Zahlungen/Leistungen aus abhängiger Erwerbstätigkeit oder staatlichen Leistungen (z. B. ALG I, ALG II, Pensionen, Sozialhilfe o. ä.) handelt.

Der Meister geht keinerlei Verpflichtungen gegenüber dem sklaven ein.

Die sklave übermittelt einen monatlichen Sklaventribut wie unter Punkt zwei geregelt.

 

§2 Sklaventribut

Der Meister hat Anspruch auf eine Sklavensteuer (Fag-Tax).

Diese Steuer wird Monatlich auf mind. 150,-US-$ festgesetzt und ist immer zum Monatsbeginn fällig.

Der sklave muss Sorge tragen, dass der Meister diese Steuer monatlich erhält.

Die erste Zahlung erfolgte am 04.04.2022 für die Monate Februar und März.

Eine Umstellung erfolgte am 18.6.2023.

Dies ist aktuell gültige Fassung vom 22.08.2023.

 

Lagos State, den 22.08.2023               Wien, den 22.08.2023


Unterschrift Meister                                       Unterschrift sklave


 

A n l a g e D         Offenlegung der Daten

 

Name:                             Bastian Frank

Adresse:                          Inzer... 69...

                                       1110 ...

Österreich

Staatsbürgerschaft:          deutsch

Geburtsdatum:                 10.11.1971

Passnummer:                   ....

 

Gay Romeo

Profilname Erklärung Kennwort

bottom mein Profil ....

 

Weitere Profile

....


Bankdaten

Bank Zugangsdaten Kennwort Erklärung

Easybank ...  ...  Gehaltskonto


Zusatzkonto

... 


Kreditkarte(n)

Bank Nummer Erklärung

American Express ...  Platinum Card

Easybank (MasterCard) ...  Standard Karte

TK-Bank (MasterCard) ...  Goldkarte


Wien, den 20.07.20

Unterschrift des sklaven

245 Ansichten
Unknown member
vor 8 Stunden

denn würde ich unterschreiben


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§1 Geltungsbereich

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Mit der Nutzung der Webseite erkennt der Nutzer diese AGB in der jeweils gültigen Fassung an.

§2 Teilnahmevoraussetzungen / Altersbeschränkung

  1. Die Nutzung der Webseite ist ausschließlich volljährigen Personen gestattet.

  2. Eine Nutzung ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

  3. Mit der Nutzung bestätigt der Nutzer verbindlich, dass er mindestens 18 Jahre alt ist.

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  2. Sämtliche bei der Registrierung gemachten Angaben müssen wahrheitsgemäß, vollständig und aktuell sein.

  3. Unvollständige oder falsche Angaben führen zur Versagung der Registrierung.

  4. Der Betreiber behält sich das Recht vor, Registrierungsanträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

  5. Es besteht kein Anspruch auf Registrierung oder Nutzung der Webseite.

§4 Nutzerpflichten

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    • Verstoß gegen geltendes Recht

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  2. Der Betreiber haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig.

  3. Für Schäden, die durch missbräuchliche Nutzung entstehen, haftet der jeweilige Nutzer selbst.

§7 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der gesonderten Datenschutzerklärung der Webseite. (noch in Ausarbeitung)

§8 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt europäisches Recht.

  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

  3. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Wien.

                                                                       Stand 02/2026

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